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Charte de LHIVE
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Charta 1: Zweck
Charta 2: Aufgaben
Charta 3: Wertgrundlagen
statuts
statuto
Statuten 1: Allgemeines
Statuten 2: Organisation
Statuten 3: Finanzen
Statuten 4: Schlussbestimmungen
LHIVE
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1.  
Name, Sitz, Zweck

1.1LHIVE ist die nationale Organisation von Menschen mit HIV und AIDS in der Schweiz und als Verein gemäss Art. 60ff ZGB am 5. Mai 2007 gegründet worden.

1.2Der Verein hat Sitz in Hölstein (Schweiz) und ist im Handelsregister eingetragen.

1.3 LHIVE  bezweckt
-    die Gleichstellung von Menschen mit HIV und AIDS und eine vom Serostatus unabhängige Lebensqualität,
-    HIV und AIDS im öffentlichen Leben Gesicht und Stimme zu geben,
-    die Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen. 

1.4LHIVE  arbeitet mit weiteren Organisationen, die im HIV-AIDS-Bereich tätig sind, zusammen und initiiert und unterstützt Projekte.

2.Mitgliedschaft

2.1 Kriterien und Kategorien der Mitgliedschaft  
a)      Einzelpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder einem engen Bezug zur Schweiz, die selbst mit HIV- und AIDS leben oder davon betroffen sind (infected & affected) und sich mit dem Zweck von LHIVE identifizieren, können Aktivmitglied werden.  
b)      Andere Einzelpersonen, welche den Zweck der Organisation aktiv unterstützen, können Passivmitglied werden.  
c)      Organisationen von HIV-/AIDS-betroffenen Personen können Kollektivmitglied werden.

2.2 Aufnahme neuer Mitglieder  
Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme von Einzelmitgliedern (Aktiv- und Passivmitglieder).  
Die Generalversammlung beschliesst über die Aufnahme von Kollektivmitgliedern.  
Die Mitglieder erklären sich mit der Charta einverstanden.

2.3Rechte und Pflichten der Mitglieder  
Die Aktivmitglieder haben Stimm- und Antragsrecht. Sie können in alle Funktionen der Organisation gewählt werden. Sie verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die anderen Mitglieder.  
Kollektivmitglieder haben Antragsrecht und in der Generalversammlung zwei Stimmen. Vertreterinnen und Vertreter von Kollektivmitgliedern können als Einzelmitglied in den Vorstand gewählt werden, Aufgaben in den Projektgruppen übernehmen und haben eine Stimme.  
Die Mitglieder zahlen den Mitgliederbeitrag.

2.4 Austritt von Mitgliedern  
Der Austritt aus LHIVE kann jederzeit in Schriftform erklärt werden. Er tritt sofort in Kraft. Austretende Mitglieder verpflichten sich zu Stillschweigen über die Mitglieder von LHIVE. Die Beitragspflicht bleibt bis Ende des Kalenderjahres bestehen.

2.5 Ausschluss von Mitgliedern              
Mitglieder, die ihre Aufgabe nicht erfüllen oder die den Statuten von LHIVE zuwiderhandeln, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung erfolgen. Der Entscheid wird von der Generalversammlung genehmigt.