| 1. |
| Name,
Sitz, Zweck |
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| 1.1 | | LHIVE ist die nationale Organisation von Menschen
mit HIV und AIDS in der Schweiz und als Verein gemäss Art. 60ff ZGB am 5. Mai
2007 gegründet worden. |
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| 1.2 | | Der Verein hat Sitz in Hölstein (Schweiz) und ist im
Handelsregister eingetragen. |
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| 1.3 | |
LHIVE bezweckt - die Gleichstellung von
Menschen mit HIV und AIDS und eine vom Serostatus unabhängige Lebensqualität,
- HIV und AIDS im
öffentlichen Leben Gesicht und Stimme zu geben,
- die
Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen. |
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| 1.4 | | LHIVE arbeitet mit weiteren Organisationen, die im
HIV-AIDS-Bereich tätig sind, zusammen und initiiert und unterstützt Projekte. |
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| 2. | | Mitgliedschaft |
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| 2.1 | |
Kriterien und Kategorien der Mitgliedschaft
a) Einzelpersonen mit
Wohnsitz in der Schweiz oder einem engen Bezug zur Schweiz, die selbst mit HIV-
und AIDS leben oder davon betroffen sind (infected & affected) und sich mit dem Zweck von LHIVE identifizieren, können Aktivmitglied
werden.
b) Andere
Einzelpersonen, welche den Zweck der Organisation aktiv unterstützen, können
Passivmitglied werden.
c) Organisationen von HIV-/AIDS-betroffenen Personen können
Kollektivmitglied werden. |
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| 2.2 | |
Aufnahme neuer Mitglieder
Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme von Einzelmitgliedern (Aktiv-
und Passivmitglieder).
Die Generalversammlung beschliesst über die Aufnahme von
Kollektivmitgliedern.
Die
Mitglieder erklären sich mit der Charta einverstanden. |
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| 2.3 | | Rechte und Pflichten der
Mitglieder
Die Aktivmitglieder haben Stimm- und Antragsrecht. Sie können in alle
Funktionen der Organisation gewählt werden. Sie verpflichten sich zur
Verschwiegenheit über die anderen Mitglieder.
Kollektivmitglieder haben Antragsrecht und in der Generalversammlung
zwei Stimmen. Vertreterinnen und Vertreter von Kollektivmitgliedern können als
Einzelmitglied in den Vorstand gewählt werden, Aufgaben in den Projektgruppen
übernehmen und haben eine Stimme.
Die Mitglieder zahlen den
Mitgliederbeitrag. |
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| 2.4 | |
Austritt von Mitgliedern
Der Austritt aus LHIVE kann
jederzeit in Schriftform erklärt werden. Er tritt sofort in Kraft.
Austretende Mitglieder verpflichten sich zu Stillschweigen über die Mitglieder
von LHIVE. Die Beitragspflicht bleibt bis Ende des Kalenderjahres bestehen.
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| 2.5 | |
Ausschluss von
Mitgliedern
Mitglieder, die ihre Aufgabe nicht
erfüllen oder die den Statuten von LHIVE zuwiderhandeln, können durch den
Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung
erfolgen. Der Entscheid wird von der Generalversammlung genehmigt. |