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3.    
Die Generalversammlung

3.1 Funktion  
Die Generalversammlung ist das oberste Organ von LHIVE.

3.2Aufgaben   
Die Generalversammlung hat insbesondere die folgenden Aufgaben :
a)  die Genehmigung der Statuten und der Charta
b)  die Wahl und Abberufung der Präsidentin/des Präsidenten, der Mitglieder des Vorstandes, der Rechnungsführerin/des Rechnungsführers sowie der Kontrollstelle
c)  die Genehmigung des Ausschlusses von Mitgliedern
d)  die Genehmigung des Tätigkeitsprogramms
e)  die Genehmigung von Jahresbericht, Rechnung und Budget
f)  die Aufnahme von Kollektivmitgliedern
g)  die Änderung der Statuten
h)  die Festlegung des Mitgliederbeitrages
i)  die Auflösung der Organisation
j)  die Beschlussfassung über Fragen, die ihr durch das Gesetz vorbehalten sind
k)  die Beschlussfassung über Fragen, die sie sich selbst vorbehält
l)  die Beschlussfassung über ordnungsgemäss traktandierte Anträge des Vorstands und der Mitglieder.

3.3 Tagungen  
Die ordentliche Generalversammlung tagt einmal jährlich.  
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann durch Beschluss der ordentlichen Generalversammlung, vom Vorstand oder von 1/5 der Mitglieder verlangt werden. Sie findet spätestens acht Wochen nach dem Beschluss oder nach dem Eintreffen der erforderlichen Begehren statt.

3.4 Beschlussfähigkeit und Beschlüsse  
Die Aktiv- und Kollektivmitglieder haben Stimmrecht. Sie können ihre Stimmen einem anderen stimmberechtigten Mitglied übertragen. Ein stimmberechtigtes Mitglied kann höchstens eine weitere Stimme vertreten.  
Jedes Aktivmitglied verfügt über eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Auflösung der Organisation sind 2/3 der anwesenden und vertretenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.  
Jede/Jeder Stimmberechtigte kann geheime Wahlen und Abstimmungen verlangen.

3.5 Anträge  
Aktiv- und Kollektivmitgliedern können bis  spätestens sechs Wochen vor der Generalversammlung bei der Geschäftsleitung Antrüge für die Generalversammlung einreichen.

3.6 Einberufung  
Der Vorstand legt das Datum der Generalversammlung fest und beruft sie spätestens zehn Wochen vorher ein.

4.Der Vorstand

4.1 Funktion
Der Vorstand ist das strategische Leitungsorgan von LHIVE. Er konstituiert sich selbst.

4.2 Das Präsidium  
Die Präsidentin/Der Präsident leitet die Generalversammlung und den Vorstand.  
Die Präsidentin/Der Präsident stammt aus dem Kreis der Aktivmitglieder, muss HIV-seropositiv sein und muss damit öffentlich auftreten können.  
Ein Co-Präsidium ist möglich.

4.3 Die Rechnungsführerin/Der Rechnungsführer
Die Rechnungsführerin/der Rechnungsführer leitet die finanziellen Geschäfte von LHIVE. Er führt Buch, überwacht die finanziellen Geschäfte der Geschäftsstelle, erstellt die Rechnung und das Budget und erstattet einen schriftlichen Bericht zuhanden der Generalversammlung.

4.4 Zusammensetzung und Amtszeit 
Der Vorstand besteht aus 5 – 11 Personen und ist repräsentativ zusammengesetzt. Die Amtsdauer des Vorstands erstreckt sich vom Zeitpunkt seiner Wahl bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich. Die Geschäftsleiterin/der Geschäftsleiter ist nicht Mitglied des Vorstandes, nimmt jedoch mit beratender Stimme an den Tagungen teil.

4.5 Aufgaben
Der Vorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben :
a)  die Verantwortung für die Geschäftsleitung
b)  die Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung
c)  die Vorberatung von Anträgen an die Generalversammlung
d)  die Vorbereitung des Jahresberichtes, der Rechnung und des Budgets
e)  die Genehmigung des Leitbildes, des Geschäftsreglements und des Finanzreglements
f)  die Anstellung von Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle
g)  die Erledigung der von der Generalversammlung erteilten Aufgaben
h)  die Aufnahme von Mitgliedern
i)  die Behandlung aller Geschäfte, die nicht in die Zuständigkeit der Generalversammlung oder der Geschäftsstelle fallen
j)  die Mitgliedschaft von LHIVE in anderen Organisationen.

4.6 Tagungen  
Der Vorstand tagt mindestens sechs Mal jährlich oder wenn es zwei Mitglieder verlangen. Er wird von der Präsidentin/dem Präsidenten mit der Tagesordnung einberufen.

4.7 Beschlussfähigkeit und Beschlüsse
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jedes Vorstandsmitglied verfügt über eine Stimme. Jedes Vorstandsmitglied kann nur ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Die Präsidentin/Der Präsident oder deren/dessen Stellvertretung stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

4.8 Verschwiegenheit  
Die Mitglieder des Vorstands sind zur Verschwiegenheit über die Mitglieder von LHIVE verpflichtet .

5.Das Patronatskomitee

5.1 Aufgabe              
Das Patronatskomitee hat die Aufgabe, die Ziele von LHIVE und ihre Tätigkeit ideell zu unterstützen.

5.2 Zusammensetzung              
Das Patronatskomitee setzt sich aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen.

6.Die Geschäftsleiterin/Der Geschäftsleiter

6.1 Funktion  
Die Geschäftsleiterin/der Geschäftsleiter führt die Geschäftsstelle von LHIVE. Die Amtszeit ist unbefristet. Sie/Er lebt offen als HIV-seropositive/r.

6.2 Aufgaben   
Die Aufgaben der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters sind insbesondere die folgenden :  
a)  die Durchführung der Beschlüsse und Aufträge der Generalversammlung und des Vorstandes
b)  die Organisation der Tagungen der Generalversammlung und des Vorstandes
c)  die Schriftführung in den Tagungen der Generalversammlung und des Vorstandes
d)  die Vorbereitung des Jahresberichtes und des Tätigkeitsprogramms zuhanden des Vorstandes
e)  die Vorbereitung der Vorstandssitzungen
f)  die Führung der operativen Geschäfte
g)  die Führung der finanziellen Geschäfte
h)  die Einsetzung und Führung der Projektgruppen
i)  die Beziehungspflege und die Kommunikation mit den Mitgliedern und im Auftrag des Vorstandes nach aussen die Führung des Personals der Geschäftsstelle.

7.Die Projektgruppen  


Die Projektgruppen arbeiten nach einem Projektauftrag.