| 3. |
| Die
Generalversammlung |
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| 3.1 | |
Funktion
Die
Generalversammlung ist das oberste Organ von LHIVE. |
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| 3.2 | | Aufgaben
Die Generalversammlung
hat insbesondere die folgenden Aufgaben :
a) die Genehmigung der
Statuten und der Charta
b) die Wahl und Abberufung
der Präsidentin/des Präsidenten, der Mitglieder des Vorstandes, der Rechnungsführerin/des
Rechnungsführers sowie der Kontrollstelle
c) die Genehmigung des
Ausschlusses von Mitgliedern
d) die Genehmigung des
Tätigkeitsprogramms
e) die Genehmigung von
Jahresbericht, Rechnung und Budget
f) die Aufnahme von
Kollektivmitgliedern
g) die Änderung der Statuten
h) die Festlegung des
Mitgliederbeitrages
i) die Auflösung der
Organisation
j) die Beschlussfassung
über Fragen, die ihr durch das Gesetz vorbehalten sind
k) die Beschlussfassung
über Fragen, die sie sich selbst vorbehält
l) die Beschlussfassung
über ordnungsgemäss traktandierte Anträge des Vorstands und der Mitglieder.
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| 3.3 | |
Tagungen
Die ordentliche Generalversammlung tagt einmal jährlich.
Eine
ausserordentliche Generalversammlung kann durch Beschluss der ordentlichen
Generalversammlung, vom Vorstand oder von 1/5 der Mitglieder verlangt werden.
Sie findet spätestens acht Wochen nach dem Beschluss oder nach dem Eintreffen
der erforderlichen Begehren statt. |
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| 3.4 | |
Beschlussfähigkeit und Beschlüsse
Die Aktiv- und Kollektivmitglieder haben Stimmrecht. Sie können ihre
Stimmen einem anderen stimmberechtigten Mitglied übertragen. Ein
stimmberechtigtes Mitglied kann höchstens eine weitere Stimme vertreten.
Jedes Aktivmitglied verfügt über eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit gefasst. Für die Auflösung der Organisation sind 2/3 der
anwesenden und vertretenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen werden nicht
mitgezählt.
Jede/Jeder Stimmberechtigte kann geheime Wahlen und Abstimmungen
verlangen.
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| 3.5 | |
Anträge
Aktiv- und
Kollektivmitgliedern können bis
spätestens sechs Wochen vor der Generalversammlung bei der
Geschäftsleitung Antrüge für die Generalversammlung einreichen. |
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| 3.6 | |
Einberufung
Der Vorstand legt
das Datum der Generalversammlung fest und beruft sie spätestens zehn Wochen
vorher ein.
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| 4. | | Der
Vorstand |
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| 4.1 | |
Funktion
Der Vorstand ist das
strategische Leitungsorgan von LHIVE. Er konstituiert sich selbst. |
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| 4.2 | |
Das Präsidium
Die Präsidentin/Der
Präsident leitet die Generalversammlung und den Vorstand.
Die Präsidentin/Der Präsident stammt aus dem Kreis
der Aktivmitglieder, muss HIV-seropositiv sein und muss damit öffentlich
auftreten können.
Ein Co-Präsidium ist möglich.
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| 4.3 | |
Die Rechnungsführerin/Der Rechnungsführer
Die
Rechnungsführerin/der Rechnungsführer leitet die finanziellen Geschäfte von LHIVE. Er führt Buch, überwacht die finanziellen Geschäfte der
Geschäftsstelle, erstellt die Rechnung und das Budget und erstattet einen
schriftlichen Bericht zuhanden der Generalversammlung. |
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| 4.4 | |
Zusammensetzung und Amtszeit
Der Vorstand besteht aus 5 – 11
Personen und ist repräsentativ zusammengesetzt. Die Amtsdauer des Vorstands erstreckt sich vom
Zeitpunkt seiner Wahl bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Wiederwahl ist möglich. Die
Geschäftsleiterin/der Geschäftsleiter ist nicht Mitglied des Vorstandes, nimmt
jedoch mit beratender Stimme an den Tagungen teil. |
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| 4.5 | |
Aufgaben
Der Vorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben :
a) die Verantwortung für die
Geschäftsleitung
b) die Vorbereitung und
Einberufung der Generalversammlung
c) die Vorberatung von
Anträgen an die Generalversammlung
d) die Vorbereitung des
Jahresberichtes, der Rechnung und des Budgets
e) die Genehmigung des
Leitbildes, des Geschäftsreglements und des Finanzreglements f) die Anstellung von
Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle
g) die Erledigung der von der
Generalversammlung erteilten Aufgaben
h) die Aufnahme von
Mitgliedern
i) die Behandlung aller
Geschäfte, die nicht in die Zuständigkeit der Generalversammlung oder der
Geschäftsstelle fallen
j) die Mitgliedschaft von
LHIVE in anderen Organisationen.
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| 4.6 | |
Tagungen
Der
Vorstand tagt mindestens sechs Mal jährlich oder wenn es zwei Mitglieder
verlangen. Er wird von der Präsidentin/dem Präsidenten mit der Tagesordnung
einberufen. |
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| 4.7 | |
Beschlussfähigkeit und
Beschlüsse
Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder
vertreten ist. Jedes Vorstandsmitglied verfügt über eine Stimme. Jedes
Vorstandsmitglied kann nur ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Die
Präsidentin/Der Präsident oder deren/dessen Stellvertretung stimmt mit und hat
bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. |
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| 4.8 | |
Verschwiegenheit
Die
Mitglieder des Vorstands sind zur Verschwiegenheit über die
Mitglieder von LHIVE verpflichtet . |
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| 5. | | Das
Patronatskomitee |
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| 5.1 | |
Aufgabe
Das Patronatskomitee hat die
Aufgabe, die Ziele von LHIVE und ihre Tätigkeit ideell zu unterstützen. |
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| 5.2 | |
Zusammensetzung
Das Patronatskomitee setzt sich aus
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. |
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| 6. | | Die
Geschäftsleiterin/Der Geschäftsleiter |
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| 6.1 | |
Funktion
Die Geschäftsleiterin/der Geschäftsleiter führt die
Geschäftsstelle von LHIVE. Die Amtszeit ist unbefristet. Sie/Er lebt offen
als HIV-seropositive/r. |
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| 6.2 | |
Aufgaben
Die Aufgaben der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters sind insbesondere
die folgenden :
a) die Durchführung der Beschlüsse und Aufträge der Generalversammlung und
des Vorstandes
b) die Organisation der Tagungen der Generalversammlung und des Vorstandes
c) die Schriftführung in den Tagungen der Generalversammlung und des
Vorstandes
d) die Vorbereitung des Jahresberichtes und des Tätigkeitsprogramms zuhanden
des Vorstandes
e) die Vorbereitung der Vorstandssitzungen
f) die Führung der operativen Geschäfte
g) die Führung der finanziellen Geschäfte
h) die Einsetzung und Führung der Projektgruppen
i) die Beziehungspflege und die Kommunikation mit den Mitgliedern und im
Auftrag des Vorstandes nach aussen
die Führung des Personals der Geschäftsstelle. |
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| 7. | | Die
Projektgruppen |
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| | Die Projektgruppen arbeiten
nach einem Projektauftrag. |