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8.   
Finanzen

8.1 Mitgliederbeiträge                        
Die Mitgliederbeiträge werden für jedes Kalenderjahr festgelegt. Er kann nach Aktiv-, Passiv- und Kollektivmitgliedern abgestuft sein. Wirtschaftlich Benachteiligten werden Ermässigungen eingeräumt. Beim Beitritt während des Jahres können pro rata Beiträge zugestanden werden.

8.2 Entschädigungen und Spesen   
Das Finanzreglement legt die Entschädigungen nach Massgabe der ZEWO-Richtlinien fest.

8.3 Löhne und Arbeitsbedingungen  
Die Löhne und Arbeitsbedingungen für Voll- und Teilzeitangestellte werden vom Vorstand gemäss den ortsüblichen Bedingungen festgelegt