| 8. |
| Finanzen |
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| 8.1 | |
Mitgliederbeiträge
Die
Mitgliederbeiträge werden für jedes Kalenderjahr festgelegt. Er kann nach
Aktiv-, Passiv- und Kollektivmitgliedern abgestuft sein. Wirtschaftlich
Benachteiligten werden Ermässigungen eingeräumt. Beim Beitritt während des
Jahres können pro rata Beiträge zugestanden werden. |
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| 8.2 | |
Entschädigungen und
Spesen
Das
Finanzreglement legt die Entschädigungen nach Massgabe der ZEWO-Richtlinien
fest. |
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| 8.3 | |
Löhne und
Arbeitsbedingungen
Die
Löhne und Arbeitsbedingungen für Voll- und Teilzeitangestellte werden vom
Vorstand gemäss den ortsüblichen Bedingungen festgelegt |