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9.   
Haftung


Der Verein LHIVE haftet nur mit seinen eigenen Mitteln. Die persönliche Haftung der Mitglieder, des Vorstandes, der Rechnungsführerin/des Rechnungsführers ist ausgeschlossen.

10.In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen


Diese Statuten der Organisation LHIVE treten am 5. Mai 2007  mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft. Sie ersetzen die Statuten des Gründungsvereins von LHIVE in allen Belangen.  
Die Auflösung des „Gründungsvereins LHIVE“ wird vom Projektausschuss des Gründungsvereins durchgeführt. Die verbleibenden Mittel des Gründungsvereins werden an LHIVE übertragen.  
Die Mitglieder des Gründungsvereins werden Mitglieder des Vereins LHIVE.  
Einzelpersonen und Organisationen können den Antrag auf Mitgliedschaft vor dem Datum der Gründungsversammlung stellen