Der Verein LHIVE haftet nur mit seineneigenen
Mitteln. Die persönliche Haftung der Mitglieder, des Vorstandes, der
Rechnungsführerin/des Rechnungsführers ist ausgeschlossen.
10.
In-Kraft-Treten
und Übergangsbestimmungen
Diese Statuten der Organisation LHIVE
treten am 5. Mai 2007 mit Beschluss der
Gründungsversammlung in Kraft. Sie ersetzen die Statuten des Gründungsvereins
von LHIVE in allen Belangen.
Die Auflösung des
„Gründungsvereins LHIVE“ wird vom Projektausschuss des Gründungsvereins
durchgeführt. Die verbleibenden Mittel des Gründungsvereins werden an LHIVE übertragen.
Die
Mitglieder des Gründungsvereins werden Mitglieder des Vereins LHIVE.
Einzelpersonen und
Organisationen können den Antrag auf Mitgliedschaft vor dem Datum der
Gründungsversammlung stellen