Wieviel
Krankheit darf es sein?
(Ein persönlicher Beitrag von: Mic Rasmussen, 20.11.2009)
Der World AIDS Day
2009 steht im Zeichen der Menschenrechte
„Right to Health“ heisst das vorrangige
diesjährige Motto des weltweit jeweils am 1. Dezember begangenen Welt AIDS
Tages.
Das
„Recht auf Gesundheit“ ist in vielen Ländern mit sogenannt „globaler
HIV-Epidemie“ ein nach wie vor nicht eingelöstes Menschenrecht. In der Schweiz
gilt es - wie die Menschenrechte überhaupt - als gesichert. Ist das so?
Was
ist im ablaufenden Jahr in der Schweiz zum Thema HIV/AIDS und Menschenrechte
Bemerkenswertes passiert?
Vordergründig
nicht wenig und nicht viel. In Genf hat es bekanntlich ein beispielhaftes
Gerichtsurteil gegeben. In St. Gallen hat der SÖDAK2009 ohne Stützung der
HIV-Community statt gefunden. Das BAG hat neben A(H1N1) Zeit gefunden, sich mit
künftigen HIV/STI-Programm zu beschäftigen (STI = sexuell übertragbare
Infektionen).
Im
Hintergrund wird aber kaum etwas so nachhaltige Bedeutung haben, wie ein
interdisziplinäres Zusammentreffen von HIV/AIDS-Topleuten aus allen Ecken der
Welt. Die WHO hat anfangs November eine geschlossene Gesellschaft nach Genf
geladen, die die Möglichkeiten von UTT („Universal Testing and
Treatment“) diskutiert hat. Die Idee: Wenn wir möglichst alle testen und nach positiver Diagnose
auch gleich mit antiretroviralen Medikamenten wirksam behandeln, können wir die
HIV-Epidemie nachhaltig eindämmen.
Während
die WHO jetzt noch herausfinden will, ob der Ansatz „Behandlung schützt“
machbar ist, stellt sich die Frage, ob wir uns das Antworten auf die Frage
überhaupt leisten können. Das sind nämlich leider keine neuen Diskussionen.
Global gibt es immer noch die aus dem letzten Jahrtausend stammende einfache
Botschaft zum Welt AIDS Tag:
Access to treatment!
Keep the promise! hiess wiederholt die verstärkende Botschaft schon vor Jahren.
In der Schweiz nehmen, wie LHIVE schon 2008
vorausgesagt hat, die HIV-Neudiagnosen zur Zeit ab. Dies bedeutet keine
Entwarnung von gar nichts. Wir leben in unserer kulturell reichen Gesellschaft
mit vielen Neuinfektionen, weil es laufend viele unentdeckte Neuinfektionen
gibt, die sich als solche weitertragen.
Das Verständnis dafür, dass sexuell übertragbare
Krankheiten halt einfach sexuell übertragen werden, dass sich kein Virus um
sexuelle Vorlieben kümmert – es ist nicht nur in Vergessenheit geraten, es wird
schlicht abgelehnt: „HIV betrifft uns alle? - Das hatten wir schon, da wollen
wir auch nicht wieder hin“ hören wir salopp hingeworfen von offiziellen Stellen.
Da werden Menschen mit HIV/AIDS nicht nur sauer.
Da fordern Menschen mit HIV/AIDS auch Menschenrechte ein.
Das Recht, in Würde mit Krankheit zu leben. Das
Recht auf die Unterscheidung zwischen Verantwortung und Schuld. Das Recht auf
eine vom HIV-Status unabhängige Menschenwürde.
Es ist ein epidemisch grassierendes Tabu: Krank sein
dürfen! Vor allem bei den übertragbaren
Krankheiten „Wie konntest du nur, du weißt doch, wie man sich vor Infektionen
schützt!“ „Nicht H1N1-geimpft? Alles klar, unverantwortlich!“ Schuldzuweisungen
allenthalben!
Bis eine WHO oder ein BAG verstehen, dass es ohne
Änderung der Verhältnisse keine nachhaltige Verhaltensänderung gibt, dass es
ohne engagierten und unvoreingenommenen Schutz der „Kranken“ keinen Schutz der
„Gesunden“ gibt, bis dahin haben wir genug zu tun.
Weltweit wird derzeit, in jeder Gesellschaft und
Kultur, mit dem Befehl „bleib gesund!“ an eine individuelle
Eigenverantwortlichkeit appelliert, die es so gar nicht geben kann. Bei
übertragbaren Krankheiten schon gar nicht. Wer will als Erster einem
Schweinegrippe-Opfer Schuld zuweisen?
Das Recht auf Gesundheit ist auch ein Recht auf
Krankheit und die Pflicht zur Solidarität! Das wissen wir Menschen mit HIV/AIDS
aus Erfahrung. In der Schweiz und in der Welt.